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Eventueller Vorteil für Sie
Ein möglicher Vorteil für Sie als Patient: Bei einem Rabattvertrag darf die Krankenkasse die Patien-
tenzuzahlung reduzieren. Zukünftig kann es also vorkommen, dass Sie für bestimmte Arzneimittel
weniger oder gar nichts mehr zuzahlen müssen. Ob einzelne Medikamente unter eine solche Rabattregelung fallen, weiß Ihre Krankenkasse. Auch der Apotheker kann in diesem Fall weiterhelfen.
DDD = defined daily dose
Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine andere Regelung zur Kosteneinsparung bei Arzneimitteln, die schon seit 1.Januar 2007 gilt.
Ihr Arzt darf Ihnen für bestimmte Wirkstoffe z.B. einige Arzneimittel gegen Bluthochdruck, erhöhtes Cholesterin, Migräne, Depressionen und andere Krankheiten
nur ein Medikament aufschreiben, das einen bestimmten Betrag pro Tag nicht überschreitet.
Andernfalls wird er auch in diesem Falle von den Kassen zum Schadensersatz herangezogen ("Malus").
Ein Beispiel: Sie brauchen ein Medikament, das Ihren erhöhten Cholesterinspiegel senkt.
Hierfür steht Ihnen gemäß dieser Regelung eine Tablette zu, die nicht mehr kosten darf als ca.
28 Cent pro Tag. Ihr Arzt wird häufig versuchen durch Teilen einer wirkstoffstärkeren Tablette Ihnen doch noch die medizinisch notwendige Dosis zum erlaubten Preis zukommen zu lassen.
Macht er das nicht, zahlt er praktisch aus eigener Tasche drauf.
Weitere Infos z. B. unter http://www.aok-rabattvertrag.de |