Arzneimittel und Rabattverträge
Änderungen nach der Gesundheitsreform 2007
Seit April 2007 ist die neue Gesundheitsreform in Kraft. Das bedeutet für Sie als Patient, dass viele neue Regelungen auf Sie zukommen – vor allem auch bei Medikamenten und deren Zuzahlung.
Rabattverträge und ihre Auswirkungen
Um Kosten bei der Arzneimittelversorgung zu sparen, können Krankenkassen seit April mit Arzneimittelherstellern sogenannte Rabattverträge für bestimmte Medikamente abschließen. Für Ihren Arzt bedeutet das: Wenn er Ihnen ein Medikament verordnet, muss er stets darauf achten, dass dies für die Krankenkasse wirtschaftlich ist. Er sollte sich daher nach den Rabattverträgen richten. Nun gibt es in Deutschland mehr als 200 verschiedene Krankenkassen. Wenn alle unterschiedliche Verträge für jeweils verschiedene Medikamente abschließen, heißt das für den Arzt : Er müsste im Grunde all diese verschiedenen Verträge kennen, um ein bestimmtes Medikament verordnen zu können. Oder aber, er verordnet nur den Wirkstoff.
Verordnung von Wirkstoffen
Schreibt Ihr Arzt ein teures Medikament auf, obwohl es auch qualitativ gleichwertige, günstigere Alternativen gibt, läuft er Gefahr, dass er Ihrer Krankenkasse eine Art Schadensersatz zahlen muss – aus der eigenen Tasche. In Zukunft wird er deshalb überwiegend nur noch den Wirkstoff – also nicht mehr den Namen eines Medikaments, sondern den wirksamen Inhaltsstoff – sowie die Wirkstoffmenge und die Packungsgröße auf das Rezept schreiben. Die Auswahl trifft dann der Apothe-ker. Dieser ist dazu verpflichtet, das Medikament herauszusuchen, für das Ihre Krankenkasse mit dem Hersteller einen Rabattvertrag geschlossen hat. Welche das ist, erfährt der Apotheker von der jeweiligen Krankenkasse. Wenn es für diesen Wirkstoff keinen Rabattvertrag gibt, muss er eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel auswählen. Daran führt kein Weg vorbei: Selbst wenn Sie bereit wären, einen eventuellen Preisunterschied selbst zu zahlen, verbietet die neue Gesetzesregelung den Apotheken ein teureres Medikament abzugeben.
Eventueller Vorteil für Sie
Ein möglicher Vorteil für Sie als Patient: Bei einem Rabattvertrag darf die Krankenkasse die Patientenzuzahlung reduzieren. Zukünftig kann es also vorkommen, dass Sie für bestimmte Arzneimittel weniger oder gar nichts mehr zuzahlen müssen. Ob einzelne Medikamente unter eine solche Rabattregelung fallen, weiß Ihre Krankenkasse. Auch der Apotheker kann in diesem Fall weiterhelfen.
DDD = defined daily dose
Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine andere Regelung zur Kosteneinsparung bei Arzneimitteln, die schon seit 1.Januar 2007 gilt.
Ihr Arzt darf Ihnen für bestimmte Wirkstoffe z.B. einige Arzneimittel gegen Bluthochdruck, erhöhtes Cholesterin, Migräne, Depressionen und andere Krankheiten nur ein Medikament aufschreiben, das einen bestimmten Betrag pro Tag nicht überschreitet. Andernfalls wird er auch in diesem Falle von den Kassen zum Schadensersatz herangezogen („Malus“).
Ein Beispiel: Sie brauchen ein Medikament, das Ihren erhöhten Cholesterinspiegel senkt.
Hierfür steht Ihnen gemäß dieser Regelung eine Tablette zu, die nicht mehr kosten darf als ca. 28 Cent pro Tag. Ihr Arzt wird häufig versuchen durch Teilen einer wirkstoffstärkeren Tablette Ihnen doch noch die medizinisch notwendige Dosis zum erlaubten Preis zukommen zu lassen.
Macht er das nicht, zahlt er praktisch aus eigener Tasche drauf.
Weitere Infos finden Sie z. B. HIER